Einlagensicherung
Banken und Bankaufsicht
Banken arbeiten mit dem Geld, das ihnen Anleger in der Form von Sicht- und Spareinlagen anvertrauen. Zum Schutz der Anleger unterliegen Geldinstitute in den meisten Ländern strenger Aufsicht durch die Zentralbank oder einer speziellen Aufsichtsbehörde. Die DHB Bank (Nederland) N. V. ist eine niederländische Bank mit der Hauptniederlassung Düsseldorf und weiteren Filialen in Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Berlin. Nach einer EU-Richtlinie unterliegen Zweigniederlassungen von EU-Banken in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union der Bankenaufsicht ihres Heimatstaates. Die DHB Bank - einschließlich ihrer Zweigstellen in Deutschland - muss sich daher an die strikten Kontrollkriterien der niederländischen Zentralbank halten.
Einlagensicherung muss sein!
Diese strenge Bankaufsicht trägt dazu bei, dass niederländische Banken zu den solidesten in der Welt gehören. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine von ihnen sich als nicht in der Lage erweisen sollte, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, ist daher extrem gering. Trotzdem gibt es schon seit 1978 eine Verordnung - die sogenannte „Kollektive Garantieregelung" - welche die Interessen der Anleger auch in einem solchen Falle schützt: alle Einlagen bis zu einem bestimmten Maximum sind durch die Regelung garantiert, sollte eine Bank tatsächlich zahlungsunfähig werden.
Mit den „Richtlinien über Einlagensicherungssysteme" hat die Europäische Union zum 30. Mai 1994 ein ähnliches System eingeführt und für alle Mitgliedsländer verpflichtend vorgeschrieben. Auch einige Minimalanforderungen an ein solches Sicherungssystem sind für alle EU-Mitgliedsstaaten vorgegeben, auch wenn Details der Ausgestaltung in jedem Land unterschiedlich sein können.
Die Niederlande haben ihr Einlagensicherungssystem im Jahre 1995 harmonisiert und mit Beschluss vom 28. September 1998 aktualisiert. Laut Beschluss des niederländischen Parlaments (01.01.2007) haben sich die gesicherten Betragsgrößen verändert.
Das Heimatstaatprinzip
Das „Heimatstaatprinzip" der Bankenaufsicht innerhalb der EU gilt auch für die Teilnahme an solchen Einlagensicherungsregelungen. Dies bedeutet, dass Einlagen bei Filialen in anderen EU-Ländern nach den Regeln des Heimatstaates der betreffenden Bank garantiert sind. Für Einlagen bei Zweigstellen DHB Bank in Deutschland gilt deshalb auch die „Kollektive Garantieregelung" der niederländischen Banken. Was bedeutet das für Sie als -potentieller - Anleger bei der DHB Bank?
Welche Anleger sind abgesichert?
Die Kollektive Garantieregelung gilt für Einlagen von Privatpersonen, Vereinen, Stiftungen sowie Unternehmen, deren Bilanzsumme und Nettoumsatz bestimmte Grössen nicht übersteigen.
Welche Einlagen sind garantiert?
Die Regelung garantiert Sicht- und Spareinlagen sowie registrierte Schuldverschreibungen, Bankobligationen und Sparbriefe. Unter bestimmten Bedingungen fallen auch Wertpapierdepots unter die Garantie.
Welche Entschädigung wird gewährt?
Jeder Anleger hat nunmehr Anspruch auf Entschädigung bis zur Höhe von 40.000 Euro, wobei die ersten 20.000 Euro wie gewohnt zu 100%, die zweiten 20.000 Euro zu 90% gesichert sind. Dieses Maximum gilt für jeden individuellen Anleger (nicht jedes Konto), das heißt, auch wer mehr als ein Konto bei der entsprechenden Bank oder Filiale hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von maximal diesem Betrag. Einzige Ausnahme: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten „Oder" - Konten, hat jeder der beiden gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag.
Anpassung des Garantiebetrages
Nach der EU Richtlinie wird der Mindest-Garantiebetrag in regelmäßigen Perioden von 5 Jahren überprüft und falls erforderlich an die wirtschaftlichen Entwicklungen, z.B. durch Preisänderungen, angepasst. Der Garantiebetrag des niederländischen Einlagensicherungssystems kann entsprechend der EU Richtlinie geändert werden.
Wann wird eine Entschädigung gezahlt?
Wenn die niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB) die Zahlungsunfähigkeit einer Bank festgestellt hat, veröffentlicht sie dieses in Anzeigen bei großen Tageszeitungen. Die Anleger der Bank werden darin aufgefordert, ihre Ansprüche gemäß der Kollektiven Garantieregelung gegenüber der DNB innerhalb von fünf Monaten geltend zu machen. Die Entschädigung wird dann innerhalb von drei Monaten nach dem Antrag ausbezahlt. In besonderen Fällen kann die DNB diesen Zeitraum dreimal um jeweils maximal drei Monaten verlängern.
Und wer bezahlt das?
Die Kollektive Garantieregelung ist eingemeinschaftliches Sicherungssystem der niederländischen Banken. Die Zentralbank, die die Regelung administriert, erhebt die Kosten eines Entschädigungsfalles anteilmäßig von allen Banken, die ihm angehören. Das betrifft somit alle Geldinstitute, die in den Niederlanden ihren Sitz haben und der Aufsicht der DNB unterliegen. Die
Teilnahme an dem Sicherungssystem ist obligatorisch.
Zum Schluss
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Anleger- auch bei den Filialen der DHB Bank in Deutschland -in der Praxis jemals etwas mit der Kollektiven Garantieregelung zu tun bekommen, ist extrem gering. Trotzdem finden wir es wichtig, Sie als (neuen) Anleger über diese Regelung zu informieren. Bitte denken Sie daran, dass nur der offizielle Text der Kollektiven Garantieregelung maßgeblich ist. Falls Sie weitere Informationen und eine Kopie des Textes benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre kontoführende Zweigstelle.
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