Homepage > Firmenkunden > Die Garantie


Die Bankgarantie

Oft lässt es sich bei Import- und Exportaufträgen nicht vermeiden, dass einer der Vertragspartner finanzielle Vorleistungen erbringen muß, ehe er die entsprechenden Gegenleistungen erhält. Zur Abdeckung solcher Risiken wird im Auslandgeschäft neben dem Dokumentenakkreditiv die Bankgarantie verwendet. Sie dient aber nicht der unmittelbaren Bezahlung des Kaufpreises von Export- und Importlieferungen, sondern stellt ein abstraktes, unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Bank für einen bestimmten Eventualfall dar.

Mit einer Bankgarantie entsteht eine Ausfallhaftung der Bank für bestimmte Risiken, die bei der Abwicklung von Außenhandelgeschäften auftreten können. Eine Bank, die ein Garantieversprechen übernimmt, verpflichtet sich, bei Eintritt eines bestimmten Risikos - in der Regel auf „ erstes Anfordern" des Begünstigten und zeitlich befristet - den „garantierten „ Betrag zu zahlen, falls der Auftraggeber der Garantie gewissen Verpflichtungen gegenüber dem Garantie - Begünstigten nicht nachkommt.

Garantien lassen sich nach ihrer Form unterscheiden in direkte und indirekte Garantien. Direkte Garantien werden direkt von der Bank des Auftragsgebers übernommen. Indirekte Garantien werden nicht von der Bank des Auftraggebers, sondern einer anderen Bank ( häufig im Land des Begünstigten) übernommen. Die Bank des Auftraggebers haftet hierbei für den Garantiebetrag gegenüber der garantiegebenden Stelle.