Die
Bankgarantie
Oft lässt es sich bei Import- und Exportaufträgen nicht
vermeiden, dass einer der Vertragspartner finanzielle Vorleistungen
erbringen muß, ehe er die entsprechenden Gegenleistungen erhält.
Zur Abdeckung solcher Risiken wird im Auslandgeschäft neben
dem Dokumentenakkreditiv die Bankgarantie verwendet. Sie dient aber
nicht der unmittelbaren Bezahlung des Kaufpreises von Export- und
Importlieferungen, sondern stellt ein abstraktes, unwiderrufliches
Zahlungsversprechen einer Bank für einen bestimmten Eventualfall
dar.
Mit einer Bankgarantie entsteht eine Ausfallhaftung der Bank für
bestimmte Risiken, die bei der Abwicklung von Außenhandelgeschäften
auftreten können. Eine Bank, die ein Garantieversprechen übernimmt,
verpflichtet sich, bei Eintritt eines bestimmten Risikos - in der
Regel auf erstes Anfordern" des Begünstigten und
zeitlich befristet - den garantierten Betrag zu zahlen,
falls der Auftraggeber der Garantie gewissen Verpflichtungen gegenüber
dem Garantie - Begünstigten nicht nachkommt.
Garantien lassen sich nach ihrer Form unterscheiden in direkte
und indirekte Garantien. Direkte Garantien werden direkt von der
Bank des Auftragsgebers übernommen. Indirekte Garantien werden
nicht von der Bank des Auftraggebers, sondern einer anderen Bank
( häufig im Land des Begünstigten) übernommen. Die
Bank des Auftraggebers haftet hierbei für den Garantiebetrag
gegenüber der garantiegebenden Stelle.
|